Ausschreibung

Einmal im Jahr findet die Ausschreibung „Der besondere Kinderfilm“ statt.
Die nächste Bewerbungsfrist startet am 12. November 2024.
(Einreichungsende: 07. Februar 2025).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen unter der 0177 191 31 79 oder per Mail an die Projektkoordinatorin Katja Bock.

Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier:

Dieses Fördermodell basiert auf einer Initiative des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, der Filmwirtschaft, der Förderungen des Bundes und einiger Länder sowie der Politik. Es soll ein zusätzlicher Baustein in einer Reihe von Maßnahmen sein mit dem Ziel, dem Kinderfilm in Deutschland wieder mehr Präsenz und ein stärkeres Gewicht zu verleihen. In dieser Initiative stehen Kinderfilme im Mittelpunkt, die nicht auf Vorlagen oder Marken, sondern auf originären Stoffen beruhen. Qualität und Anzahl dieser „besonderen Kinderfilme“ sollen dadurch im Kino und im Fernsehen gesteigert werden.

Es handelt sich um ein in sich geschlossenes dreistufiges Fördermodell. Von Anbeginn nehmen Autor*in und Produzent*in gemeinsam an der Ausschreibung teil. Im ersten Schritt wählt eine Jury bis zu sechs Projekte aus. Diese erhalten eine Drehbuchförderung. Im zweiten Schritt werden aus diesen Projekten die besten für eine Projektentwicklungsförderung ausgewählt. Unter diesen erfolgt im dritten Schritt die Auswahl der Projekte, die mit finanzieller Beteiligung der Sender und Filmförderungen in Produktion gehen sollen. Die beteiligten Institutionen werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten dabei auch den Verleih für eine vorgezogene Verleihförderung berücksichtigen. Auch sollen die Filme für ihren Kinostart mit Kommunikationsleistungen der Sender unterstützt werden. Darüber hinaus stellt der KiKA entsprechende Sendeplätze in seinem Programm zur Verfügung.

Die Ausschreibung wird von einer unabhängigen Institution vorgenommen, die nicht zu den Geldgebern der Initiative gehört. Der Initiativkreis hat damit den Förderverein Deutscher Kinderfilm e.V. betraut.

Antragsfrist
Beratungsgespräche können ab Veröffentlichung der Ausschreibung vereinbart werden. Exposés können vom 12. November 2024 bis 07. Februar 2025 (Eingang bis 12 Uhr mittags) eingereicht werden.

Antragsberechtigte
Einreichberechtigt sind Autor*in und Produzent*in gemeinsam. Dabei ist zu beachten, dass

  • die Produktionsfirma ihren Sitz in Deutschland hat;
  • jede Autor*in bzw. jede Firma nur ein Projekt einreichen kann;
  • die Autor*in bereits ein realisiertes, im Kino, Fernsehen oder auf einer vergleichbaren Plattform ausgewertetes Projekt geschrieben haben muss;
  • spätestens bis 31.01.2025 mind. ein Beratungsgespräch mit den Organisator*innen der Initiative zu führen ist.

Als Referenz gelten in den jeweiligen Bereichen (Spiel-, Animations- und Dokumentarfilm):

  • ein Kurzfilm,
  • ein mittellanger Spielfilm,
  • ein abendfüllender Spielfilm,
  • eine Episode einer Serie.

Antragsgegenstand
Eingereicht werden können Exposés für programmfüllende Spielfilme (live action und/oder Animation) sowie Dokumentarfilme für Kinder, die

  • sich an ein Publikum von 6-8 oder 9-13 Jahren richten;
  • aus der Perspektive von Kindern erzählt sind;
  • für eine Auswertung im Kino und/oder im Fernsehen geeignet sind.

Einzureichende Unterlagen (siehe auch Formular):

  • Inhaltsangabe (1 DIN A4- Seite),
  • Beschreibung der Figuren bzw. Protagonist*innen (1 DIN A4- Seite),
  • Exposé mit maximal 12.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), bei Spielfilmen: ausgearbeitete Dialogszene (6 bis 8 DIN A4- Seiten),
  • Vita der Autor*in (1 DIN A4- Seite),
  • Vita der Produzent*in und Firmenprofil (1 DIN A4- Seite),
  • Erklärung über die Urheberrechte am Stoff (Drehbuch- bzw. Optionsvertrag oder Absichtserklärung),
  • Anlage mit Erläuterung der Zielgruppe und Wahl des Stoffes für die Initiative (1 DIN A4- Seite),
  • Anlage mit Begründung des Kinopotentials sowie der Marktattraktivität (1 DIN A4-Seite),
  • Weiterhin können Visualisierungen / Moodboards beigefügt werden.

Nicht eingereicht werden können:

  • Projekte, die eine Treatment-, Drehbuch-, oder Projektentwicklungsförderung erhalten haben (um eine Doppelförderung zu vermeiden),
  • Adaptionen,
  • Projekte, die bereits an vorangegangenen Ausschreibungen von „Der besondere Kinderfilm“ teilgenommen haben.

Eine parallele Einreichung bei einem regionalen oder nationalen Förderer auf Stoff- oder Projektentwicklung muss mitgeteilt werden.

Die Jury wählt aus allen eingegangenen Anträgen bis zu sechs Projekte aus, die einen Zuschuss in Höhe von bis zu 25.000,- Euro (netto), unter Berücksichtigung der individuellen Vorgaben des jeweiligen Finanziers erhalten, wobei in der Regel 20.000 Euro an Autor*in und 5.000 Euro an Produzent*in gehen, von denen 2.500 Euro für eine dramaturgische Beratung zu verausgaben sind. Die beteiligten Institutionen werden sich über die Aufteilung und jeweilige Abwicklung der Förderung im Rahmen ihrer Regularien verständigen.

Verwendung der Förderung:
Spiel- und Animationsfilm: Erstellung (mindestens) einer ersten Drehbuchfassung sowie eines filmischen Umsetzungskonzeptes.
Dokumentarfilm: Erstellung einer detaillierten Projektbeschreibung sowie eines filmischen Umsetzungskonzeptes.

Einmal im Jahr tagt das Treffen der Finanziers, bei dem jedes Projekt individuell geprüft wird, ob es eine Empfehlung für eine Projektentwicklungs- bzw. Produktionsförderung erhält. Die Drehbücher gehen nach der Stoffentwicklung prinzipiell in die Antragstellung für Projektentwicklung. Es kann jedoch ein begründeter Antrag auf Ausnahmeregelung für einen direkten Einstieg in die Produktionsförderung gestellt werden, über den das Treffen der Finanziers entscheidet.

Die entwicklungsgeförderten Projekte stellen sich im Folgejahr erneut beim Treffen der Finanziers vor und beantragen Produktionsförderung.

Es können nur Projekte bei der weiterführenden Förderung berücksichtigt werden, die vorher eine Förderung der 1. Stufe im Rahmen der Initiative erhalten haben. Die Produzent*innen stellen mit der mind. 1. Drehbuchfassung bzw. bei dokumentarischen Stoffen einer ausführlichen Projektbeschreibung sowie weiteren Unterlagen einen Antrag, aus dem hervorgeht, welche Förderstufe sie anstreben.

Zweite Förderstufe: Projektentwicklungsförderung (PE)

  • Die PE dauert circa 10 Monate
  • Beim Treffen der Finanziers werden Koalitionen aus einem Sender und einem Förderer gebildet.
  • Die Sender
    • gewährleisten für die Dauer von ca. 10 Monaten die redaktionelle Betreuung bei der inhaltlich dramaturgischen Weiterentwicklung des Stoffes zusammen mit Autor*in und Produzent*in.

Die Förderer

  • stellen die Finanzierung der PE zur Verfügung, die bis zu 25.000 beträgt und projektabhängig auf maximal 40.000€ aufgestockt werden kann (z.B. für Probeaufnahmen, VFX-Tests, bei Dokumentarfilmen für Reise- und Recherchekosten, etc.)
  • Die Kosten der PE werden als Bestandteil (Vorkosten) des Gesamtbudgets ausgewiesen.
  • Regionaleffekte finden nach den Richtlinien der jeweiligen Länderförderer Anwendung, bei denen ein formeller Projektentwicklungsantrag gestellt werden muss.
  • Es handelt sich um ein bedingt-rückzahlbares Darlehen, das im Falle einer Realisierung des Stoffes verrechnet oder mit dem ersten Drehtag zurückgezahlt wird.
  • Die Rechte an den Stoffen verbleiben bei den Produzent*innen.
  • Die Produzent*in ist frei darin, die PE anzunehmen oder nicht.
  • Das erklärte Ziel ist, diese Stoffe innerhalb der Initiative zu finanzieren, allerdings ist die PE keine Garantie für eine weitere Förderung
  • Diese Stoffe werden im darauffolgenden Jahr beim Treffen der Finanziers in ihrer Weiterentwicklung vorgestellt und eine Empfehlung für eine Produktionsförderung diskutiert.

Dritte Förderstufe: Produktionsförderung

  • Das Treffen der Finanziers erstellt eine Finanzierungsempfehlung, über die im Anschluss in enger Abstimmung mit den jeweiligen Vergabegremien entschieden wird.
  • Diese Finanzierungsempfehlung berücksichtigt einerseits die Bedürfnisse des jeweiligen Projektes, andererseits beläuft sie sich auf in der Regel 3 Mio. Euro. Projekte mit einem darüberhinausgehenden Budget sind keinesfalls ausgeschlossen, jedoch müssen die mehr benötigten Finanzmittel durch die Produzent*innen nachvollziehbar beigebracht werden, z.B. durch Co-Finanzierung, Co-Produktion, Eigen- oder Referenzmittel.
  • Die Höhe der Eigenmittel der Produzent*innen sowie die Regionaleffekte richten sich nach den jeweiligen Förderungen.
  • Die Finanzierungsempfehlung richtet sich nach der geplanten Auswertung des Films im Kino und/oder Fernsehen.
  • Die Dreharbeiten sollten in einem Zeitraum bis 15 Monate nach dem Treffen der Finanziers beginnen.
  • Wird der Nachweis der Finanzierung sowie der Maßnahmenbeginn nicht innerhalb eines Jahres nach Mitteilung der Finanzierungsempfehlung durch die Initiative erbracht, haben die Produzent*innen den Projektstand darzulegen, auf dessen Basis über die Finanzierungsempfehlung neu beraten wird.

Stand: 04.10.2024

Definition: Der besondere Kinderfilm

Spielfilm (live action und/oder Animation) oder Dokumentarfilm
Genre: offen
Laufzeit: 59-86 Minuten
Altersfreigabe: FSK 0 oder 6

„Der besondere Kinderfilm“ ist ein dramaturgisch und handwerklich gut erzählter Film. Die Filme spielen im „Hier und Jetzt“ und können verschiedene Genres bedienen.
Für die Zielgruppe 6 -8 oder 9-13 relevante Themen sind frisch und originell umgesetzt. Positive Erkenntnisse und Entwicklungen zeigen dem jungen Publikum Perspektiven auf und sind ebenso wichtig, wie glaubwürdige Charaktere und unterhaltsame Plots im Sinne einer positiven Lebenseinstellung.
Die erzählten Geschichten haben Tiefgang und Relevanz. Sie zeigen starke Kinder und sind „larger than life“. Es geht um Filme für Kinder im Kino und/oder Fernsehen und nicht um Kindheitsfilme aus erwachsener Perspektive.
Generell ist darauf zu achten, dass die Filme bei erzählerischer Qualität und Originalität ein möglichst breites Kinderpublikum ansprechen.